Ausgangszustandsberichte / IED-Richtlinie

Mit Einführung der IED-Richtlinie in nationales Recht sind Unternehmen bei BImSch-pflichtigen Neubauvorhaben verpflichtet den Ist-Zustand hinsichtlich der Qualität von Boden und Grundwasser in einem sog. Ausgangszustandsbericht (AZB) untersuchen und dokumentieren zu lassen.
Hierzu ist neben einer Nutzungsrecherche des Anlagenstandortes u.a. eine umfassende Boden- und Grundwasseruntersuchung i.d.R. erforderlich. Unternehmen sollten daher rechtzeitig eine Abstimmung mit dem für Sie zuständigen Gewerbeaufsichtsamt vornehmen, um eine Verzögerung bei der Erteilung der Betriebserlaubnis zu vermeiden. Die Erarbeitung eines AZB erfordert unter Berücksichtigung der behördlichen Abstimmungsverfahren, mindestens 6 Monate.

Als Bodenschutzsachverständiger wurden von uns bereits zahlreiche AZB für verschiedene Branchen erstellt. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!